Ohren anlegen in Frankfurt (Otoplastik)
Otoplastik (Ohrenkorrektur)
Abstehende Ohren – umgangssprachlich „Segelohren“ – können bereits im Kindesalter eine psychische Belastung darstellen. Eine operative Korrektur ist in der Regel ab dem 5. bis 6. Lebensjahr möglich, sobald das Ohr weitgehend ausgewachsen ist. Wichtig ist, dass der Wunsch zur Operation vom Kind selbst kommt.
Bei der Otoplastik wird über einen Schnitt hinter dem Ohr der Ohrknorpel geformt und – je nach Technik – teilweise entfernt oder neu positioniert, um eine natürliche, harmonische Ohrstellung zu erreichen. In medizinisch begründeten Fällen ist unter Umständen eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich.
Die Behandlung im Überblick
Dauer der Behandlung
60–90 Minuten
Anästhesie
Gesellschaftsfähig
nach 2–3 Tagen (mit Stirnband)
Nahtentfernung
nach ca. 7 Tagen
Sportkarenz
2–3 Wochen, je nach Heilungsverlauf
FAQ – Otoplastik
Die Heilung dauert ca. 2 bis 3 Wochen. Ein Stirnband sollte in dieser Zeit getragen werden, um die Ohren zu schützen.
Die meisten ästhetischen Eingriffe werden nicht von der Krankenkasse übernommen, da sie als Wunschbehandlungen gelten. Ausnahmen bestehen bei medizinisch begründeten Fällen, z. B. funktionelle Beeinträchtigung durch eine Oberlidstraffung oder Brustverkleinerung bei Beschwerden. Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten.
Die Schnitte liegen meist hinter dem Ohr und sind nach der Heilung kaum sichtbar.
Eine Otoplastik kann bereits ab dem 5. bis 6. Lebensjahr durchgeführt werden, wenn das Ohrwachstum abgeschlossen ist.
Noch Fragen?
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